sdg–10

Ziel 10 – Weniger Ungleichheiten

SDG Nr. 10 👉🏼 Abbau von Ungleichheiten Die wachsende soziale und wirtschaftliche Ungleichheit innerhalb von Staaten – aber auch zwischen verschiedenen Staaten – ist eine der großen Herausforderungen unserer Zeit. Sie gilt auch als eine der ausschlaggebenden Fluchtursachen. Der Abbau dieser Ungleichheit trägt zu nachhaltigem Wirtschaftswachstum bei und stärkt den sozialen Zusammenhalt einer Gesellschaft. Mit der Sonderinitiative Flüchtlinge will das BMZ dazu beitragen, Ungleichheiten abzubauen, damit Konflikte möglichst gar nicht entstehen, eskalieren und Menschen zur Flucht zwingen.

Die Zielvorgaben

Was soll erreicht werden?

  1. Bis 2030 nach und nach ein über dem nationalen Durchschnitt liegendes Einkommenswachstum der ärmsten 40 Prozent der Bevölkerung erreichen und aufrechterhalten.
  2. Bis 2030 alle Menschen unabhängig von Alter, Geschlecht, Behinderung, Rasse, Ethnizität, Herkunft, Religion oder wirtschaftlichem oder sonstigem Status zu Selbstbestimmung befähigen und ihre soziale, wirtschaftliche und politische Inklusion fördern.
  3. Chancengleichheit gewährleisten und Ungleichheit der Ergebnisse reduzieren, namentlich durch die Abschaffung diskriminierender Gesetze, Politiken und Praktiken und die Förderung geeigneter gesetzgeberischer, politischer und sonstiger Maßnahmen in dieser Hinsicht.
  4. Politische Maßnahmen beschließen, insbesondere fiskalische, lohnpolitische und den Sozialschutz betreffende Maßnahmen, und schrittweise größere Gleichheit erzielen.
  5. Die Regulierung und Überwachung der globalen Finanzmärkte und -institutionen verbessern und die Anwendung der einschlägigen Vorschriften verstärken.
  6. Eine bessere Vertretung und verstärkte Mitsprache der Entwicklungsländer bei der Entscheidungsfindung in den globalen internationalen Wirtschafts- und Finanzinstitutionen sicherstellen, um die Wirksamkeit, Glaubwürdigkeit, Rechenschaftslegung und Legitimation dieser Institutionen zu erhöhen.
  7. Eine geordnete, sichere, reguläre und verantwortungsvolle Migration und Mobilität von Menschen erleichtern, unter anderem durch die Anwendung einer planvollen und gut gesteuerten Migrationspolitik.

Wie soll das Ziel erreicht werden?

  1. Den Grundsatz der besonderen und differenzierten Behandlung der Entwicklungsländer, insbesondere der am wenigsten entwickelten Länder, im Einklang mit den Übereinkünften der Welthandelsorganisation anwenden.
  2. Öffentliche Entwicklungshilfe und Finanzströme einschließlich ausländischer Direktinvestitionen in die Staaten fördern, in denen der Bedarf am größten ist, insbesondere in die am wenigsten entwickelten Länder, die afrikanischen Länder, die kleinen Inselentwicklungsländer und die Binnenentwicklungsländer, im Einklang mit ihren jeweiligen nationalen Plänen und Programmen.
  3. Bis 2030 die Transaktionskosten fĂĽr HeimatĂĽberweisungen von Migranten auf weniger als 3 Prozent senken und Ăśberweisungskorridore mit Kosten von ĂĽber 5 Prozent beseitigen.

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